Das Unwort des Jahres: «depublizieren»

Mir scheint, das Unwort des Jahres 2010 steht bereits zur Jahresmitte fest: «depublizieren». Mich erinnert das an «demilitarisieren». Ich depubliziere, du depublizierst. Und vor allem die Öffentlich-Rechtlichen depublizieren, zumindest in Deutschland.

Wikipedia kennt den Begriff noch nicht (!), im Duden steht er selbstredend auch nicht, aber eine Seite www.depublizieren.de gibt es bereits. Und dort prangt die von uns hier eingeblendete Traueranzeige.

Um was geht es? Ein auf Druck der Verlagslobby zurechtgestutzter (innerdeutscher) Staatsvertrag – genauer gesagt der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – zwingt die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands, bestimmte Inhalte wieder vom Netz zu nehmen, eben: zu depublizieren.

Seit dem 1. Juni 2009 regelt der Vertrag, dass in gebührenfinanzierten Angeboten viele Inhalte verboten sind und die erlaubten nur noch für begrenzte Zeit online bleiben dürfen. Die öffentlich-rechtlichen Anbieter haben bis zum 31. August 2010 Zeit, die Vorgaben des Gesetzes umzusetzen.

Wir Schweizer lieben die Deutschen ja nicht nur, weil sie die Gabe haben, so schöne Begriffe wie «Rundfunkänderungsstaatsvertrag» zu erschaffen, sondern auch, weil sie so unglaublich lustige Vorschriften kennen. Da wird also mit viel Aufwand (sprich: Gebührengeldern) hochwertiger «content» hergestellt, ausgestrahlt und dann im Netz publiziert. Und nun eben neuerdings auch vorschriftsgemäss wieder depubliziert.

Mediengeschichtlich ist das natürlich eine hochinteressante Entwicklung. Es sei an die Widerstände gegen den Buchdruck erinnert, wie sie Michael Giesecke bereits vor zwei Jahrzehnten in «Der Buchdruck in der frühen Neuzeit. Eine historische Fallstudie über die Durchsetzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien» aufgezeigt hat.

Wenn nun Bestände aus dem Netz wieder entfernt (aber nicht gelöscht!) werden, dann lässt sich das auch als eine Art systemische Widerständigkeit gegen den phantasmatischen Anspruch des Netzes, es enthalte alles, lesen. Das Motto «Das Netz vergisst nichts» – gehandelt als Leit- und Mahnspruch von kritischen Netznutzer/innen – verliert somit an Glaubwürdigkeit. Denn die Daten, die von den TV-Stationen ins Netz gestellt werden, lassen sich nicht einfach so spiegeln.

Doch das auch das «Depublizieren» im digitalen Kontext nicht ganz einfach ist, zeigen Datensätze, die unlängst auf Torrent-Servern aufgetaucht sind und – depubliziertes Material enthalten. Nun stellt sich, gerade im Nachgang zu den Wikileaks-Geschichten der letzten Tage, die Frage, wie die erneute Veröffentlichung von bereits einmal öffentlichem Material juristisch zu behandeln ist. Und, ganz banal, wie dieser Vorgang zu benennen ist: Re-De-Publikation? RD-Publikation? Reverse-Publikation?

Ich plädiere für Republikation. Das erinnert mich an die gute alte «res publica», das «Gemeinwesen», wie es im Deutschen genannt wird. Dies würde nämlich bedeuten, dass die «Republikation» als Straftatbestand eingeführt werden müsste.

Vielleicht wird dann etwas einleuchtender, was da passiert.

4 Gedanken zu „Das Unwort des Jahres: «depublizieren»“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert