Die Tücken der Creative Commons

Vor kurzem habe ich mich hier in einem etwas scharf formulierten Beitrag mein Missfallen darüber kundgetan, dass ein Beitrag aus unserem Weblog in, wie ich fand, unpassender Manier in einem anderen Weblog publiziert worden sei. Die beanstandete Kopie ist mittlerweile vom Netz genommen worden – und hätte laut Betreiber des Weblogs dort gar erscheinen sollen. Zugestanden sei, dass ich im Eifer des Gefechts den Eintrag so formulierte, dass die geneigte Leserschaft den Eindruck gewinnen konnte, dass ich mich daran stosse, dass mein Eintrag einfach kopiert werde. Prompt kam die Retourkutsche einer unserer regelmässigen Kommentatoren, AndreasP, der lakonisch meinte, der Weblog stehe ja unter Creative Commons, meine Kritik am „Kopieren“ von Inhalten sei aber eine Berufung auf das klassische Urheberrecht und daher eigentlich „albern“. Vielleicht sollten wir (und da schliesse ich mich ein) zunächst einmal aufmerksam lesen, was die CC-Lizenz eigentlich genau an Nutzungsrechten umschreibt. Denn eine CC-Lizenz bedeutet keineswegs, dass man nach Lust und Laune und eigenem Gutdünken Inhalte kopieren, verwenden und weiterverbreiten kann.

Die momentan für dieses Weblog geltende Lizenz ist CC 2.0 (Kurzfassung): Sie erlaubt die Verwendung, Bearbeitung und Weiterverbreitung von Inhalten, wenn der Urheber namentlich genannt wird und der Inhalt nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt wird und unter der gleichen Lizenz publiziert wird. Dabei wird festgelegt, dass die Namensnennung des Urhebers „in der von ihm festgelegten Art und Weise“ zu erfolgen habe.

Halten wir einfach einmal fest, dass es nicht ausreicht, den Namen zu nennen (also wie in besagtem Fall einfach mitzukopieren). Die Namensnennung muss den Vorgaben des Urhebers entsprechen. Auch wenn dies, soviel sei eingestanden, bei unserem Weblog nicht genauer spezifiziert ist – einfach nur den Namen zu nennen, reicht nicht aus. Warum? Aus dem Grund, der mich bei der ganzen Kopiererei eigentlich am meisten geärgert hat: Es wird nicht deutlich, dass ich nicht Autor dieses besagten Weblogs bin, und dort nicht einen Beitrag publiziert habe. Ich möchte aber deutlich machen können, wo ich selber publiziere und wo das Original liegt, und wo ich „zitiert“ oder „wiederverwendet“ werde.

So spezifiziert der ausführliche Legal Code zur CC 2.0 unter Punkt 4d. nicht nur, dass der Name des Autors genannt werden muss, sondern weiter:

Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie – in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang – für die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI).

Der Titel – das hatte ich bemängelt – wurde bei der Übernahme verändert. Hier wird die CC 2.0 nicht erfüllt. Auch gab es keinen erkennbaren und ausgeschriebenen Link zum Original. Das der Vermerk „Weiter“ zum Original führte, war m.E. Zufall des Kopierens und keine bewusste Handlung im Sinne der Lizenz. ((Der genaue Sachverhalt lässt sich nicht mehr eruieren, da der Inhalt vom Netz genommen worden, bzw. der Weblog mit der betreffenden Kopie nunmehr nur noch für die ursprüngliche intendierte interne Nutzung zugänglich gemacht und mit einem Passwort geschützt worden ist.))

Deshalb ist (auch das eine Vorgabe von CC 2.0) auch ein Hinweis auf die Lizenz, unter der der wieder/weiterverwendete Inhalt publiziert wird, anzugeben – auch dies lag in diesem Fall nicht vor (wie AndreasP bereits vermerkt hat).

Zusammenfassend würde ich sagen, es ist nichts gegen ein Kopieren von Inhalten einzuwenden, wenn am Anfang oder am Ende des entsprechenden Inhaltes sinngemäss ein Hinweis wie dieser platziert wird: „Dieser Beitrag ist von Jan Hodel unter dem Titel „Good Boys And Bad Guys“ unter URI/URL http://weblog.histnet.ch/archives/733 erstmalig publiziert und hier unter der CC-Lizenz 2.0 (Link zu http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/deed.de) wiedergegeben, bzw. bearbeitet worden“.

In der CC 3.0 wird der Legal Code, dies sei zum Schluss noch angeführt, in dieser Hinsicht noch präziser. Hier wird in 4d) nämlich festgehalten:

Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers und / oder des Zuschreibungsempfängers weder explizit noch implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempfänger und ebenso wenig eine Unterstützung oder Billigung durch ihn andeuten.

Mit anderen Worten: es darf bei der Übernahme, Weiterverbreitung oder Bearbeitung von Inhalten nicht der Eindruck entstehen, dass der ursprüngliche Autor diese Weiterverbreitung in der konkreten Form gutheisst. Deshalb kann ich als Autor laut Formulierung in 4a) die Nennung meines Namens und der anderen identifizierenden Angaben auch untersagen, wenn ich die Bearbeitung oder Abwandlung meines Werkes nicht akzeptieren kann.

Kurz gesagt: CC ist kein Freipass zum Kopieren von Inhalten. Im Gegenteil gelten hier klare Regeln. Dabei geht es nicht um Geld, das uns als Autoren verloren geht, auch nicht um „geistiges Eigentum“, das wir nicht preisgeben wollen. Es geht um Transparenz, von wem Inhalte stammen und in welchem Kontext und mit welcher Intention diese Inhalte ursprünglich hergestellt und dann eventuell weiter bearbeitet worden sind.

Eigentlich sind das m.E. absolute „Basics“ jeden wissenschaftlichen Arbeitens. Ich hatte eigentlich gehofft, dass man das hier nicht so pingelig auseinander klabüstern muss. Aber vermutlich werden wir die CC-Hinweise in der Fusszeile halt in diesem Sinne noch deutlicher und unmissverständlicher formulieren müssen.

3 Gedanken zu „Die Tücken der Creative Commons“

  1. Alles völlig richtig. Die Weiterverwendung war fehlerhaft und unlauter. Nur war der damalige Eintrag tatsächlich so formuliert, dass sich der Eindruck aufdrängte, dass hier die CC-BY…-Lizenzen nur am Seitenende stehen, nicht aber deren Geist Einzug in die Autorenschaft gehalten hatte.

  2. Nun, beim Beitrag des geschätzten Kollegen Graf handelt es sich ja weniger um eine Replik („Gegenposition“), als vielmehr um eine (willkommene) Präzisierung des Sachverhaltes, der man eigentlich gar nicht widersprechen möchte und nicht viel hinzufügen kann.

    Bei allem „Geplustere“ – vielleicht hilft die abkühlende Wirkung einiger verstrichener Tage bei der Feststellung, dass ein unlauteres, die CC-Lizenz verletzendes Übernehmen von Inhalten ein marginales (wenngleich grundsätzlich interessantes) Problem ist. Damit ein solches Ereignis eintritt, muss ja zuerst etwas von Urhebern geschrieben, von Lesern rezipiert und für interessant genug befunden werden, den betreffenden Inhalt zu kopieren – anstatt (wie das etwa auch die Kollegen von Archivalia demonstrieren) einfach nur einen Link auf das entsprechende Elaborat zu posten.

    Falten wir doch hüben wie drüben das prachtvolle Federkleid wieder ein – und freuen uns darüber, dass wir im kollegialen Diskurs wieder mal etwas gelernt haben… 😉

    Wir werden beispielsweise unseren CC-Hinweis etwas präzisieren. Ist doch schon mal was, oder?

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