Webzitate verbieten? Plagiatoren bestrafen?

In seinem dritten Teil über die Bedrohung der Wissenschaften durch das Web, das intensives Copy/Paste-Verhalten und das Verfassen von Plagiaten begünstigen, geht Stefan Weber soweit, die Zitation von Web-Zitaten ganz grundsätzlich in Frage zu stellen:

Wie war es möglich, dass die Kulturwissenschaften einhellig „entschieden“ haben, Webquellen nahezu jedweder Art in die höheren Weihen der wissenschaftlichen Zitierbarkeit aufzunehmen?

Zwar differenziert Weber diese Aussage im gleichen Artikel noch, und plädiert dafür, Internet-Inhalte nur noch als Gegenstand (im geschichtswissenschaftlichen Sinne also als Quelle) zu akzeptieren, ausser sie seien nachweislich von wissenschaftlichem Rang. Aber war und ist das nicht auch bei Print-Medien so?

Geht die Kritik nicht eher in die Richtung, dass nicht nur die einfache Verfügbarkeit von allerlei Wissen bei den Studierenden zu einem sorglosen Umgang mit Arbeitsmaterialien geführt hat, sondern eben auch die Überforderung der Lehrenden, bzw. der Institutionen, die bislang keine Anleitung haben bieten können, wie die Studierenden im Netz zu wissenschaftlich validen Informationen kommen, die dem früher obligaten Bibliotheks-Besuch in der wissenschaftlichen Bibliothek (und eben nicht in der Stadtbücherei) entspricht? Ob dies sich auch belehren lassen, ok – das ist auch noch mal eine andere Geschichte.

Zudem scheint mir grundsätzlich die Auseinandersetzung mit dem Copy/Paste-Zugang zu Informationen etwas zu kulturpessimistisch angelegt zu sein. Handelt es sich nicht einfach um einen normalen Übergangsprozess bei einem grundlegenden Medienwandel, der eben auch Unsicherheiten und Miss-Konzepte erzeugt, die aber eher mit dem Übergang, als mit den Spezifika der neuen Medien zu tun hat?

Dennoch ist die konkrete Frage nach dem Umgang mit Plagiatsverhalten aktuell und bedarf der Klärung. Pranger-Lösungen, wo Studierende, die des Plagiats überfuhrt wurden, auf einer Schwarzen Liste geoutet werden, können es ja wohl auch nicht sein. Vor allem, wenn betroffene Studierenden vorbringen, sie hätten lediglich versäumt, bei einzelnen Zitaten das Abführungszeichen zu setzen, was bereits als Plagiatsvergehen eingestuft wurde. Da stellt sich auch die Frage, welche Möglichkeiten zur Verteidigung Studierenden zugestanden werden, wenn Hochschulen durchsetzen wollen, dass Plagiatsvergehen hart bestraft werden sollen. Schliesslich: Ist die Vermeidung von Plagiaten nicht auch eine Aufgabe angemessener Ausbildung in einer veränderten Medienwelt (wie Eva Pfanzelter an der Weiterbildung in Innsbruck vermerkte, an der ich mein Konzept der Historischen Online-Kompetenz vorstellte)?

Ein Gedanke zu „Webzitate verbieten? Plagiatoren bestrafen?“

  1. Genau so ist es. In einem universitären Umfeld, in dem aus Denk- und Arbeitsfaulheit ganze Vorlesungen von zusammengeklauten Powerpoint-Folien gehalten werden und Tutorien im Grundstudium aus zigmal (analog) kopierten Konzepten, Listenund Schaubildern bestehen, braucht man sich nicht zu wundern, wenn am Ende genau das herauskommt. (Das soll nicht heißen, dass das überall so ist, aber ich habe es teilweise selbst so erlebt.)

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